Allgemeine Informationen/Bedingungen

Allgemeine Informationen/ Bedingungen

Haftung

Der Reiterhof Defersdorf haftet nicht für Schäden am eingestellten Pferd (Gewahrsamsschäden) und/oder eingebrachten Sachen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dem Lehrgangsteilnehmer ist bekannt, dass bei dem Umgang mit dem Lebewesen Pferd Verletzungsrisiken bei Mensch und Pferd nicht auszuschließen sind. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Reiterhof Defersdorfes bei Gewahrsamsschäden am eingestellten Pferd auf den Haftungshöchstbetrag von € 3.000,00 pro Kalenderjahr und pro Pferd beschränkt. Von der Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Reiterhofes bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit der Person des Lehrgangsteilnehmers oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Für Schäden an Einrichtungen der Reitanlage, Hindernissen ect., die schuldhaft durch den Einsteller und/oder sein Pferd verursacht werden, hat der Lehrgangsteilnehmer aufzukommen.
Teilnehmer, die Mitglied in einem Reitverein sind, sind im Rahmen der BLSV-Sportversicherung versichert. Teilnehmer ohne Vereinsmitgliedschaft müssen eine Privathaftplicht und eine Unfallversicherung nachweisen. Bei Unfällen muss die Krankenkasse des Teilnehmers eingeschaltet werden, daher ist es erforderlich, die Krankenversicherungskarte vorsorglich zum Lehrgang mitzubringen.

Voraussetzungen und Anmeldebedingungen

Reiterliche Mindestvoraussetzung ist das kontrollierte Reiten in Schritt, Trab und Galopp.
Die schriftliche Anmeldung per Formblatt oder E-mail zum Lehrgang soll möglichst früh erfolgen, da sich die Zulassung zu den Lehrgängen nach dem Eingangsdatum der Anmeldungen richtet.
Eine telefonische Absprache oder eine Überweisung ersetzt keine schriftliche Anmeldung.
Die Zulassung erfolgt schriftlich vor Kursbeginn. Eine Anmeldung kann bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich widerrufen werden, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.
Wird eine Anmeldung erst danach widerrufen, so ist das jeweilige Schulgeld zu entrichten. Dasselbe gilt, wenn ein Lehrgang unentschuldigt nicht angetreten wird. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Erstattungsanspruch auf gezahlte Gebühren. Ausnahmen können nur in Einzelfällen erfolgen.
Bei Umschreibung wird eine Gebühr in Höhe von 30,-€  in Rechnung gestellt! Ein entsprechender Ersatzreiter muss genehmigt werden.
Anmeldung online per E-mail: info@reiterhof-defersdorf.de
oder per Post/Fax mit Anmeldeformular an: Reiterhof Defersdorf, Ortsstraße 13, 90574 Defersdorf
Telefonnummern: 09127 - 9544730
Bankverbindung:  Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE36760501010009003799

Lehrgänge

Der Reiterhof Defersdorf führt Reitkurse mit schuleigenen und mitgebrachten Pferden durch. Viele Lehrgänge beginnen jeweils am Samstag und Enden Sonntag Nachtmittag.
Die Anreise ist meist am Tag vor Lehrgangsbeginn zwischen 16.00 und 17.00 Uhr möglich (soweit in der Zulassung nichts anderes mitgeteilt worden ist). Die Buchung eines Lehrgangs bedeutet nicht automatisch auch die Zulassung zum Lehrgang (die Zulassung erhalten Sie ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn)
Am letzten Tag der Intensivlehrgänge und einiger Ferienlehrgänge besteht die Möglichkeit an der Prüfung für das DEUTSCHE REITERABZEICHEN RA 10 bis 3.
Bitte bringen Sie, falls vorhanden, Ihr früher erworbenes Abzeichenheft, Urkunde bzw. Karte sowie den Nachweis Ihrer Vereinsmitgliedschaft mit!

Teilnahme mit eigenem Pferd

Das Mitbringen eigener Pferde zu einem Lehrgang ist möglich wenn es zur Ausbildung unter dem Kursteilnehmer geeignet ist. Bei Teilnahme mit eigenen Pferden kann nur nach Absprache ein Pferd der Schule zur Verfügung gestellt werden, z. B. für Teilprüfungen RA (Dressur oder Springen). Werden zwei eigene Pferde mitgebracht und erfolgt die Teilnahme an den Unterrichtsstunden demnach doppelt, erfolgt gesonderte Berechnung.
Der Besitzer hat evtl. anfallende Kosten für Tierarzt, Schmied und Sattler zu tragen. Für ein Pferd, das in die Stallungen der Schule aufgenommen werden soll, muss der Pferdepass mit gültigem Impfschutz vorgelegt werden, ebenso muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.
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