Betriebsordnung/ Datenschutzerklärung/ AGB´s und Reitordnung

Betriebs- und Reitordnung:
1 Allgemeines:

1. Zu den Anlagen gehören: die Stallungen und alle weiteren Räume, die offenen und gedeckten Reitbahnen, der Hindernispark, sowie alle Nebenflächen, einschließlich PKW-/ LKW-Stellplätzen.

2. Unbefugten ist das Betreten
 der Ställe
 der Sattel- und Futterkammern
 der Futterböden und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet

3. Anträge, Anfragen und Beschwerden sind an Herrn Bussinger – nicht an das Stallpersonal – zu richten. 

4. Der offizielle Eingang zur Reitanlage ist über den Vordereingang zu erreichen. Es ist auch nur dieser Eingang zu benutzen.

5. DAS PARKEN VOR DEM EINGANGSTOR IST VERBOTEN. 

Weiterhin ist immer genügend Platz für Traktorbewegungen frei zulassen. Sollte diese Anordnung missachtet werden, so wird keine Haftung für Schäden übernommen. Bei Platzmangel ist oberhalb der Reitanlage zu parken.
6. Hunde sind auf dem gesamten Gelände der Reitanlage an der Leine oder „bei Fuß“ zu führen. Das Mitführen von Hunden in die Reitbahn oder auf die Reitplätze ist untersagt. 
!!!! Der Hundekot ist von den Besitzern zu entfernen!!!!      
            
7. Das Rauchen in den Stallungen, Sattelkammern, Futterräumen und in der Reitbahn ist verboten. Besonders auf dem Pferd ist das Rauchen auf der gesamten Reitanlage untersagt (dies gilt für Zigaretten, Zigarren, Pfeife oder Ähnliches). Bei allen Raucherzonen stehen auf der gesamten Anlage Aschenbecher zur Verfügung, die auch genutzt werden sollen (z.B. bei der Halle, vor den Stallungen, usw.) Weiterhin dürfen Zigarettenkippen nicht in den Hallen- bzw. Platzbelag entsorgt werden.

8. Es wird gemeinsam zweimal pro Jahr (Beginn und Ende der Weidesaison) entwurmt. Diese werden durch Herrn Bussinger angekündigt und durchgeführt. Hier besteht die Pflicht der Teilnahme.
Die Kosten werden separat in Rechnung gestellt und werden durch Herrn Bussinger bekannt gegeben.

9. Es wird in der Reithalle ein Schulbetrieb stattfinden, bitte beachten Sie die hierfür angegebenen Zeiten in den Hallenbelegungsplänen.

10. Die Hufe der Pferde müssen nach verlassen der Box vor der Boxentür ausgekratzt werden und der Hufauswurf sofort entfernt werden. Desweiteren ist der Putzplatz immer in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen (z.B.: Hufauswurf/ Pferdemist entfernt, Halfter aufhängen, Putzutensilien aus den Verkehrswegen entfernt, etc.). Notwendige Hilfsmittel werden vom Betreiber kostenfrei zur Verfügung gestellt.

11. Das Stallpersonal darf nur im Rahmen der ihm vom Betriebsleiter erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche sind an den Betriebsleiter und nicht an das Stallpersonal zu richten.

12. Alle nicht auf der Reitanlage untergebrachten Pferde können nur mit Genehmigung des Pächters gearbeitet werden. Hierfür wird eine Gebühr – unabhängig von der Arbeitsdauer – erhoben. 

13. Für das Unterbringen der Sättel, Trensen und Zubehör steht pro Box ein Aluschrank zur Verfügung.

14. Zweit-, Drittsättel sind bitte mit nach Hause zunehmen. Nach Rücksprache können diese eventuell in der Sattelkammer auf eigenes Risiko untergebracht werden.

15. Der Pächter haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde und/oder eingestellte, nicht zur Reitanlage gehörende Schulpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonstwie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entsteht, soweit der Pächter nicht gegen solche Schäden versichert ist oder diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Pächters, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.

16. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden oder entstandener Mehraufwand wird mit dem aktuellen gültigen Tariflohn (Pferdewirt) in Rechnung gestellt.

2 Pensionspferde:

1. Der Betrieb vermietet Boxen für die Unterstellung von Pferden einschließlich Fütterung und Misten. Für die Einstellung von Pensionspferden ist ein gesonderter Einstellvertrag abzuschließen, dies kann auch im gegenseitigen Einverständnis mündlich erfolgen. Die Betriebsordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Einstellvertrages.

2. Gemietete Boxen können schriftlich, mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 

3. Die Preise für die Unterstellung von Pensionspferden ergeben sich aus der Gebührenordnung – welche im Internet unter www.reiterhof-defersdorf.de veröffentlicht ist.

4. Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören von mind. 2 Tierärzten alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung ihrer Pferde verlangen.

5. Für Pensionspferde ist vom Halter eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen.

6. Für Schäden an den Einrichtungen des Reitstalles, gleich ob vom Pferd, Einsteller oder Beauftragten des Einstellers verursacht, ist der Eigentümer des Pferdes oder dessen Erfüllungsgehilfe verantwortlich. Material wird vom Einsteller besorgt werden, der Einbau / Austausch erfolgt durch den Stall. Sollte innerhalb von 14 Tagen kein Materialkauf seitens des Einstellers erfolgt sein, so wird auf Rechnung des Einstellers dies erledigt.

7. Die Benutzung der auf der Reitanlage befindlichen Paddocks/ Laufkoppeln stehen den Pensionspferden unentgeldlich zur Verfügung, soweit dies Witterungs-/ Bodenverhältnisse zulassen. Die Koppeln/ Paddock’s müssen selbstständig in einem ordentlichen und hygienischen Zustand gehalten werden. Dies gilt besonders nach Verabreichung der halbjährlichen Wurmkuren. Sollte dies nicht der Fall sein ist es dem Stallpersonal erlaubt die Pferde aus gesundheitlichen Gründen in den Boxen zu lassen.

8. Die Preise für privaten Reitunterricht, Teilnahme an Schulstunden und das Bereiten der Pensionspferde sind direkt mit dem Reitlehrer/ Reitwart zu vereinbaren und an diesen zu entrichten.

9. Bei Teilnahme an Reitkursen durch stallfremde Reiter ist ein Gesundheitsattest (Max. 7 Tage vor Anreise alt), des teilnehmenden Pferdes, dem Stallpersonal vor betreten der Stallungen unaufgefordert vorzulegen. 

10. Bei Abschluss eines Einstellmietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 800 Euro zu hinterlegen. Diese wird nach Beendigung des Mietverhältnisses nach Abnahme der Box durch Herrn Bussinger bei ordnungsgemäßer Erfüllung zurück überwiesen. Die Box muss am letzten Tag des Auszuges bezugsfertig übergeben werden.

11. Die Box muss im folgenden Zustand wieder übergeben werden:
1. Wände gereinigt und wenn möglich mit der vorherigen Farbe gestrichen.
2. Tränke und Futtertrog gereinigt. 
3. Bauten innerhalb der Box müssen wie bei Einzug vorhanden und in einwandfreiem Zustand sein, wie zum Beispiel: Salzleckstein, Rohrisolierung, etc..

12. Sollten Mängel festgestellt werden, werden diese von Herrn Bussinger an eine Fachfirma weitergeleitet. Die dadurch entstehenden Kosten, werden dann in einer Kautionsabrechnung aufgelistet und mit der hinterlegten Kaution gegengerechnet. Die Fristen orientieren sich hier an die üblichen Handwerkervorlaufzeiten.
  
3 Reitordnung:

1. Für Jugendliche und Junioren bis zum vollendeten 18-ten Lebensjahr besteht beim Reiten Reitkappenpflicht. Die Reitkappen müssen der Vorschrift der Reiterlichen Vereinigung entsprechen, siehe auch die §§ der LPO. Dies gilt auf der Reitanlage, der Reitbahn, den Außenplätzen und im Gelände.

2. Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich, die Reitanlage für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Anschlag bekanntgegeben. Zu folgenden Zeiten ist im Interesse von Personal und Pferden das Betreten der Reitanlage nicht erwünscht: 
07:30 Uhr und nach 21:00 Uhr (außer bei Turnierbesuchen oder bei Notfällen, z.B. Tierarzt) und Sonn-und Feiertagen bis 18:30 Uhr.

3. Einzelreiter werden gebeten, nach Möglichkeit nicht zu Zeiten zu reiten, die besonderen Trainingseinheiten vorbehalten sind. 

4. Longieren ist nur auf den Spring- oder Dressurplatz zulässig. 

5. In der Halle darf nur longiert werden, wenn:

- nur ein Longierzirkel belegt ist
- die Witterungsbedingungen es nicht zulassen
- der allg. Reitbetrieb nicht gestört wird und
- das Pferd korrekt gezäumt und ausgebunden ist.

Das Begradigen des Hallenbodens (Löcher oder Longierrinnen) ist als selbstverständlich anzusehen. Longierrinnen sind durch leichtes Mitgehen zu vermeiden.

6. Wichtig: Reiten kommt vor Longieren.

7. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen   („TÜR FREI?“ – „IST FREI!“) das Aufsitzen erfolgt nicht auf der Stallgasse, sondern erst in der Reitbahn. Aufsteighilfen bitte nicht im Weg stehen lassen.

8. Halten und Schritt auf dem Hufschlag sollte nach Möglichkeit bei mehr als 2 Reitern in der Reitbahn unterbleiben. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiten freizumachen - hierbei bitte auf genug Zwischenraum achten (ideal 2,50m = 3 Schritte).

9. Wird die Bahn von mehr als 7 Reitern   benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von einer Pferdelänge wenigstens erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenbahn vorbeigeritten. Nach Ermessen ordnet der erfahrenste Reiter nach angemessenem Zeitraum an: „ Bitte Handwechsel“. Dieser Aufforderung ist sofort Folge zu leisten.

10. Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zu lässig, wenn sich nicht mehr als 7 Reiter in der Bahn befinden und alle zustimmen. Hierbei ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie. Springen ist nur mit dem Einverständnis aller Reiter in der Reitbahn zulässig. Absprung- und Landestellen bitte danach glattziehen.

11. Beachten Sie bitte auch die in den Reithallen befindliche Hallenordnung und -belegung.

12. Der Zugang zu den Reithallen erfolgt nur über den Haupteingang. 

13. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden. Nach dem Springen sind sämtliche Stangen wieder in die Auflagen zurück zulegen oder „neuaufgebaute“ Sprünge wieder zu entfernen. Dies gilt auch für die Cavaletti. Sollten Springübungen aufgebaut sein, so dürfen diese nur mit Rücksprache verändert werden.

14. Während der Springstunden ist das Tragen einer splittersichern Sturzkappe Pflicht.

15. Das Freilaufen lassen der Pferde in der Halle ist nicht gestattet.

16. Wir bitten Sie nach Benutzung der angebotenen Einrichtungen (z.B. Solarium, Waschplatz, Schmiede u. Tierarztplatz) für Sauberkeit zu sorgen. Dies gilt auch für den Außenplatz, die Paddocks/Laufkoppeln und sämtlichen Wegen auf – und zu der Reitanlage.

4. Reiten im Gelände:

1. Bitte beachten Sie die Bodenverhältnisse und nehmen Sie Rücksicht dahingehend, dass Sie die Gangart diesen Verhältnissen anpassen.

2. Bei Begegnung mit Fußgängern oder anderen Reitern nur Schritt – ein kleiner freundlicher Gruß ist sicher auch angebracht.

3. Bei Dunkelheit ist eine Beleuchtung mitzuführen.

4. Sollten Nummerkennzeichen vorgeschrieben sein, bringen Sie diese bitte deutlich sichtbar am Sattel-/ Zaumzeug an. Es besteht die Möglichkeit – wenn es Anfragen oder Beschwerden der Anlieger, Landwirte oder anderen Personen gibt – dass der Betrieb stallinterne Nummern ausgibt um sein Interesse für ein „Gutes Klima“ aufzuzeigen.

5. Im übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote:

5.1 Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr
5.2 Verzichte nicht auf die Sturzkappe
5.3 Hinterlasse im Stall eine kurze Nachricht, damit sich keiner Sorgen machen muss – oder im Falle eines Falles man eine ungefähre Richtung zum Suchen hat.
5.4 Erste Ausritte in der Gruppe sollten mit Reitern vereinbart werden, die sich im Gelände auskennen Reite nur nach geltendem Recht auf Straßen und Wegen, niemals querbeet, wenn dafür keine Erlaubnis des Eigentümers vorliegt
5.5 Verzichte auf Ausritte oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltenden Regen oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können!
5.6 Melde unaufgefordert Schäden, die immer mal entstehen können, und regele den Schadenersatz!
5.7 Achte auf die Jagdsaison

Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner!

AGB´s Schulbetrieb:
1. Preise und Zahlungsbedingungen:
Die Abonnement-Beiträge und Reitkarten-Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Der Abonnement-Beitrag wird monatlich im Voraus per Lastschrift vom Konto des Schulreiters
abgebucht. Entstehen wegen fehlender Deckung des Kontos Bearbeitungsgebühren bei den
ausführenden Banken, sind diese vom Schulreiter zu zahlen.

2. Terminvereinbarungen zur Teilnahme am Unterricht:
Für Schulreiter mit Abonnement wir die regelmäßige Teilnahme an einer vereinbarten
Unterrichtsstunde pro Woche (max. 4 pro Monat) vorgemerkt.
Alle weiteren Termine zur Teilnahme am Unterricht vereinbaren die Schulreiter mit dem Reitlehrer bzw. werden zusätzlich verrechnet (z.B.: 5. Wochentag in einem Monat).
Der Reitlehrer ist angehalten, Schulreiter mit Abonnement bei der Terminvergabe bevorzugt zu
berücksichtigen. 
Vereinbarte Unterrichtsstunden können vom Schulreiter (mit Abo) mit einer Frist von 48 Werksstunden abgesagt
werden. Im Falle von Krankheit oder anderer zwingender Gründe kann sich der Schulreiter auch
eine nicht fristgerecht abgesagte Stunde gutschreiben lassen, wenn er seine Nichtteilnahme am
Unterricht wenigstens eine Stunde vor Unterrichtsbeginn bekannt gibt und außerdem unaufgefordert
innerhalb von 14 Tagen einen Beitrag von 10 Euro bezahlt.
Probetermine und Gruppenstunden (ohne Abo) können nach Vereinbarung nicht mehr storniert werden.

3. Gültigkeit und Übertragbarkeit von 10er-Reitkarten:
Die Gültigkeit der 10er-Reitkarte beträgt 3 Monate. In Ausnahmefällen kann auf Antrag des
Schulreiters die Gültigkeit verlängert werden, z. B. aufgrund von längerer Krankheit.
10er-Reitkarten sind nicht übertragbar.

4. Weitere Regelungen zum Schulreiter-Abonnement:
4.1 Nutzung des Schulbetriebs:

Mit dem Abonnement-Beitrag erwirbt der Schulreiter das Anrecht auf die Teilnahme an einer
Unterrichtsstunde pro Woche  (Max. 4 Reitstunden pro Monat). Abonnement-Reiter können zu vergünstigten Konditionen
gemäß Preisliste an zusätzlichen Unterrichtsstunden teilnehmen.
Abgesagte wöchentliche Reitstunden können bis zu 2 Monate im Voraus geritten werden.

4.2 Gültigkeit und Übertragbarkeit von Abonnement-Stunden:

Fristgerecht abgesagte Abonnement-Stunden werden dem Schulreiter gutgeschrieben, am
Jahresende können diese bis zu einer Anzahl von insgesamt 5 Stunden ins nächste Jahr
übertragen werden. Über diese Anzahl hinausgehende Guthabenstunden verfallen
am Jahresende. Abonnement-Stunden sind nicht übertragbar.

4.3 Sonderregelung bei längerer Krankheit:

Kann ein Schulreiter aus dringenden gesundheitlichen, beruflichen oder familiären Gründen
mehr als 9 Wochen nicht am Unterricht teilnehmen, wird auf Antrag des Schulreiters die
Beitragszahlung und das Nutzungsrecht für die über die genannten 9 Wochen hinausgehende
Dauer der Verhinderung ausgesetzt. Die Aussetzung erstreckt sich auch auf gutgeschriebene
Reitstunden.
Ein dringender Grund liegt dann vor, wenn Umstände gegeben sind, die es dem Schulreiter
unmöglich machen, am Unterricht teilzunehmen.

Der Termin für die wöchentliche Unterrichtsstunde wird nach der Wiederaufnahme des
Abonnements neu vereinbart.

4.4 Laufzeit und Kündigung:

Die Laufzeit des Abonnements endet
mit der fristgerechten Kündigung durch den Schulreiter

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Ruht während dieser Frist das
Abonnement (siehe 4.3), verlängert sich die Laufzeit des Abonnements entsprechend. Nach
Beendigung des Abonnements sind gutgeschriebene Reitstunden noch einen Monat gültig.
Der Reitlehrer ist angehalten, die betreffenden Schulreiter bei der Terminvergabe bevorzugt
zu berücksichtigen.

5. Nach verlassen der Box müssen die Hufe vor der Box ausgeräumt werden und der Hufauswurf sofort entfernt werden.

6. Schabracken, Decken, Hufglocken und Gamaschen müssen nach dem Reiten gesäubert und ordnungsgemäß aufgeräumt werden.

7. Die Pferde, soweit es möglich ist, auf dem Putzplatz auf die Reitstunde vorbereiten. Ist dies nicht möglich in der Box.

Datenschutzerklärung:

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